Die Staatsanwaltschaft fasste eine Willkürrüge des Bundesgerichtes wegen gesetzeswidrigen Verfahrensfehlern und das Bezirksgericht ist von der Komplexität des Falles überfordert.
Nachdem das Obergericht in der Causa Elmer bereits ein früheres Urteil des grünen Bezirksrichters Sebastian Aeppli wegen Mängel zurückweisen musste, beurteilte der gleiche Bezirksrichter gestern die Verhandlungsfähigkeit des im Gerichtsgebäude zusammengebrochenen Angeklagten völlig falsch.
Bankgeheimnisverletzung heisst der Straftatbestand, den die Zürcher Justiz im Namen des Volkes gegen den Whistleblower erhebt. Unter diesem Verdacht setzte ihn die Staatsanwaltschaft III Wirtschaftsdelikte Anfang Januar 2011 für sechs Monate in Untersuchungshaft - Wie sagten doch 1968 die Genossen Jusstudenten von der Gruppe Saint-Just: Klassenjustiz, die Kleinen werden gehängt.
Grund der Willkürrüge des Bundesgerichtes gegen die Staatsanwaltschaft waren bankenfreundliche Verfahrensmängel in einem Strafverfahren, das Elmer gegen seine ehemalige Brötchengeberin Bank Bär anstrengte. Weil die namentlich angeklagten etwa sechs Topshots nicht nochmehr schlechte Presse brauchen konnten, zahlte die Bank Bär Rudolf Elmer, soviel ich weiss, etwa 600'000 Franken für den Klagerückzug.
Kleine Frage: Geht es der Zürcher Justiz in ihrer ganzen Hexenjagd gegen die Bankgeheimnisverletzung des Whistleblowers Rudolf Elmer vielleicht nicht so sehr um Bankgeheimnisverletzung als darum, an dieses Geld zu gelangen?
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