Es geht um Elmers Ehrverletzungsklage gegen den Bilanz-Redaktor Leo Müller aus dem Jahre 2010.
Wie meistens in der "cause célèbre" Rudolf Elmer, sind die Details dieser Rückweiseung für Nichtjuristen reichlich kompliziert.
Im Kern geht es darum, dass die III. Strafkammer des Zürcher Obergerichtes in seinem Urteil vom 2.3.15 gegenüber Rudolf Elmer Bundesrecht verletzte.
Davon profitierten der Beklagte Leo Müller und die Axel-Springer-Finanzpresse.
Nachdem das Bundesgericht dem Zürcher Obergericht bereits 2011 eine offizielle Rüge wegen willkürlicher Behandlung von Elmer erteilte, wird die Zürcher Justiz damit bereits zum zweitenmal wegen gesetzeswidriger Behandlung von Whistleblower Rudolf Elmer gerügt.