Montag, 21. Oktober 2013

Prof. Urs Birchler verkennt das Glass-Steagall-Bankengesetz

Ein Trennbankensystem ist ökonomisch gesehen nicht empfehlenswert", sagt Urs Birchler, Professor of Banking an der Universität Zürich.

Einspruch Herr Professor, es ist gerade umgekehrt: Das Trennbankensystem ist ökonomisch gesehen empfehlenswert. Wie ich auf diesem Blog bereits des öfteren abgehandelt habe.

Birchlers ablehnende Position zu den Trennbanken basiert auf zwei untauglichen Argumenten.

Demnach vermag die Trennung von Geschäftsbanken und Investmentbanken die Entstehung von unerwünschten Too-big-to-fail-Banken nicht zu verhindern, also Banken die, wie UBS und CS, derart gross sind, dass ihr Bankrott die ganze Volkswirtschaft mitreisst.

Das belege, sagt Birchler, die Entwicklung in den USA, wo Too-big-to-fail-Banken bereits unter dem Regime des Trennbankensystems gemäss Glass-Steagall Bankengesetz entstanden seien. Etwa die Continental Illinois Bank, die nach ihrer Zahlungsunfähigkeit 1984 vom US-Finanzministerium mit dem Argument gerettet wurde, die Bank sei zu wichtig für die Volkswirtschaft, als dass der Staat sie hopps gehen lassen könne.

Dazu hier soviel: 1933 bis 1999 galt in den USA das Glass-Steagall Bankengesetz, das den im Spar- und Kreditgeschäft tätigen Geschäftsbanken den Wertschriftenhandel untersagte. Nur noch völlig eigenständigen Investmentbanken durften Wertschriften handeln. Die Ausnahme von der Regel war der Handel mit den Schuldverschreibungen des Staates, Treasury Bonds durften auch von Geschäftsbanken vertrieben werden. Das Glass-Steagall Gesetz war als Folge der damaligen grossen Depression erlassen worden, die auf den New-Yorker-Börsencrash von 1929 folgte.

Der Continental-Illinois-Absturz von 1984 hatte nichts mit Wertschriftenhandel zu tun, er war vielmehr die Folge einer hochriskanten Überexpansion dieser Geschäftsbank in der Kreditgewährung. In einer Rezession Anfangs der Achtzigejahre reichte das Eigenkapital nicht mehr aus, um die vielen notleidenden Kredite abzuschreiben.

UBS und CS hingegen sind nicht zu gross für die Schweizer Wirtschaft geworden, weil sie zuviele Hochrisikokredite vergeben hätten, sondern als Folge ihres Geschäftsmodelles der Koppelung einer anglo-amerikanischen Hochrisiko-Investmentbank mit der hiesigen Inlandbank. Das Problem übermässiger Marktanteile der Grossbanken im Binnengeschäft ist ein Fall für die Wettbewerbskommission, das Problem allzuriskanter Kreditvergabe ein Problem der Bankenüberwachung.

Der Fall Continental Illinois 1984 ist kein Argument gegen das Trennbankensystem. Diesen US-amerikanischen Grossbankenkonkurs mit UBS und CS 2013 zu vergleichen, heisst Äpfel mit Birnen vergleichen.

Ebensowenig taugt Birchlers zweites Argument gegen das Trennbankensystem. Es besagt, eine Trennung mit dem Kriterium Wertschriftenhandel sei praktisch gar nicht machbar, weil der Handel auf eigene Rechnung und Risiko der Bank untrennbar mit dem Handel auf Rechnung und Risiko der Kundschaft verbunden sei.

Hier verwechselt Birchler die technische Organisation des Wertschriftenhandels mit der Total-Finanzialisierung des Kreditwesens durch die Investmentbanken als Folge eines umfassenden Sekundärhandels.

Kauf- und Verkaufsorders im Kundenauftrag in der Abteilung für Vermögensverwaltung einer Geschäftsbank sind problemlos separierbar und im Trennbankenregime möglich.

Abgetrennt werden vom Spar-, Kredit- und Kommerzgeschäft einer Geschäftsbank soll das Geschäftsmodell der Investmentbank. Dieses besteht darin, sämtliche Finanzbeziehungen in Wertpapieren zu verbriefen, damit handelbar zu machen, und so den volkswirtschaftlich destruktiven Zyklus von Spekulationsblase und Kurssturz im Finanzcasino immer weiter anzuheizen.

Die hochriskante Übergrösse von UBS und CS entwickelte sich aufgrund des Geschäftes ihrer London-und-New-York-basierten Investmentbanken. Trennt der Gesetzgeber diese ab, schrumpfen die Grossbanken auf ein volkswirtschaftlich vertretbares Mass. Die Investmentbanken verlieren ihre heutige faktische Staatsgarantie. Ob nach der Trennung auch die inländischen Marktanteile der neu entstandenen Geschäftsbanken zu hoch sind, muss dann die Wettbewerbskommission entscheiden.

Vom Glass-Steagall Bankengesetz können wir lernen, dass die Bankentrennung machbar ist, das Too-big-to-fail-Problem lösen kann, und das Spar- und Kreditwesen stabilisiert. Die Schweizer Politik ist gut beraten, UBS und CS im Sinne der Grundsätze von Glass-Steagall zu redimensionieren.

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