Die Hoffnungen der Nationalbank, dass die Anfang Jahr eingeführten Negativzinsen den Euro-Frankenkurs auf deutlich über 1.10 anheben, sind verpufft. Zurzeit pendelt der Kurs unter 1.05. Angesichts des krisengebeutelten Eurolandes ist davon auszugehen, dass weiterhin viel Kapital in den (noch) relativ sicheren Hafen Schweiz fliesst, und sich der Euro-Frankenkurs Richtung Parität bewegt.
Eine längerdauernde Euro-Frankenparität kann die Schweizer Exportindustrie mit betriebswirtschaftlichen Massnahmen nicht verkraften. Der Verlust zehntausender Arbeitsplätze, Desindustrialisierung und Rezession wären die Folge.
Dies muss die Nationalbank gemäss ihrem Mandat in wirtschaftlichem Landesinteresse verhindern. Fragt sich bloss wie?
In der grossen politischen und wirtschaflichen Krise in Europa und auf der Welt lässt sich der Frankenkurs mit Geldpolitik allein nicht mehr genügend stark schwächen. Mittlerweilen sind die unerwünschten Nebenwirkungen von Negativzinsen auf Giroguthaben der Banken sowie der durch unbegrenzte Devisenkäufe erzwungenen Kursuntergrenze grösser, als allfällige positive Wirkungen dieser Massnahmen.
Sollen Rezession und Desindustrialisierung verhindert werden, brauch die Schweiz heute stärkeren Tobak. Kapitalimportbeschränkungen!
Flashback - Zusammenbruch des Bretton-Woods-Fixkurs-Weltwährungssystems 1973.
Damals bewirkte die Einführung flexibler Wechselkurse einen massiven Aufwertungsdruck auf den Franken. Darauf antwortete der Bundesrat wiederholt und erfolgreich mit notrechtsgestützten staatlichen Massnahmen. Diese Massnahmen wurden 1978 als Artikel 16i ins Nationalbankgesetz aufgenommen, seit 1980 nicht mehr angewendet und schliesslich 2002 bei der Revision (sprich Neoliberalisierung) des Nationalbankgesetzes ersatzlos gestrichen.
Was waren das für Massnahmen?
Der 2002 gestrichene Artikel 16i NBG sah vor, dass der Bundesrat zur Abwehr eines übermässigen Kapitalzuflusses aus dem Ausland, das die Wirtschaftsentwicklung der Schweiz stört, auf dem Verordnungswege eine Reihe von Massnahmen einführen konnte. Nämlich die Einführung von Negativzinsen für Bankguthaben von Ausländern, die Begrenzung der Devisentermingeschäfte mit Ausländern, die Einschränkung oder das Verbot für den Erwerb inländischer Wertpapiere durch Ausländer, die Bewilligungspflicht für die Aufnahme von Krediten im Ausland durch Inländer, die Vorschrift zum Ausgleich der Fremdwährungspositionen bei inländischen Banken, die Begrenzung der Einfuhr ausländischer Banknoten sowie die Ermächtigung an die SNB zum Abschluss von Devisentermingeschäften mit einer Verfallzeit bis zu zwei Jahren.
Hic Rhodos, hic salta - an die Arbeit Eveline Widmer-Schlumpf und Serge Gaillard!
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