Per 22. Januar 2015 führt die Nationalbank (SNB) einen
Negativzins von -0,25% pro Tag auf den SNB-Giroguthaben der Banken ein.
Grund dafür ist der im Zuge des Rubel-Crash massiv gestiegene Aufwertungsdruck auf den Franken. Oder anders gesagt suchen der Rubel und andere Währungen einen sicheren (Piraten) Hafen, der den Piraten subito die Gebühren erhöht.
Die erste unkonventionelle Massnahme zur Durchsetzung des Mindestkurses von 1.20 Franken pro Euro - unbeschränkter Devisenkauf zum Mindestkurs - hat ihren Biss verloren.
Die zweite unkonventionelle Massnahme - Negativzinsen auf Banken-Giroguthaben - tritt ab 22. Januar 2014 in Aktion.
Ein hoher Freibetrag (das 20fache der gesetzlichen Mindestreserven) sorgt dafür, dass das Bankensystem nur einen kleinen Teil der Kosten der Massnahme Negativzins tragen muss.
Guthaben, die inländische Behörden bei der SNB halten, werden vorläufig nicht mit Negativzinsen belegt - "vorläufig!"
Was bedeutet das alles nun für das gemeine Publikum?
1. Die Nationalbank privilegiert das Bankensystem durch minimalen Beitrag an die Kosten der technischen Implementation des Negativzins.
2. Die Nationalbank verzichtet darauf, dem Bankensystem explizit zu verbieten, die verbleibenden Restkosten auf die Kundschaft abzuwälzen.
3. Die Nationalbank kündigt an, falls nötig auch Giroguthaben inländischer Behörden mit einem Negativzins zu bestrafen - Was mit einer Steuererhöhung aufgefangen werden müsste.
Fazit: Die Nationalbank teilt die technischen Kosten der Negativzinsen Einführung nach dem Schlüssel, das Volk zahlt, die Bank gewinnt.
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